Parlamentarische Versammlung des Europarates wählt neuen Menschenrechtskommissar

Mitglieder der neuen Delegation des Deutschen Bundestages nehmen unter Leitung von Andreas Nick (CDU/CSU) an der ersten Sitzungswoche 2018 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg teil.

Bereits heute wurde der Leiter der Bundestagsdelegation Andreas Nick heute zum Vizepräsidenten der Versammlung gewählt. Er erklärte: „Der Europarat ist essentiell für den Schutz der Menschenrechte, der Förderung der parlamentarischen Demokratie, von Rechtsstaatlichkeit und einer unabhängigen Justiz in Europa. Diese grundlegenden Werte Europas sind heute gefährdet und spürbare Rückschritte festzustellen. Um seine Aufgaben wahrnehmen zu können, bedarf der Europarat einer deutlicheren Unterstützung seiner Mitgliedstaaten. Die Parlamentarische Versammlung als europäisches Forum der Parlamente muss ihren Beitrag leisten, um das Vertrauen in die Institution dauerhaft zu stärken.“

Der stellvertretende Delegationsleiter, Frank Schwabe (SPD), wurde zum Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Menschenrechte gewählt. Morgen (23. Januar) wählt die Versammlung den neuen Menschenrechtskommissar des Europarates.

Auf der Tagesordnung der Versammlung steht am 26. Januar ein Bericht des deutschen Delegationsmitglieds Volker Ullrich (CDU/CSU) über die Rechte der Mitarbeiter internationaler Organisationen, den er für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte erstellt hat. Der Schutz der Rechte der Mitarbeiter steht im Spannungsfeld mit der rechtlichen Immunität internationaler Organisationen. Der Bericht fordert, dass ihre Immunität vor nationaler Gerichtsbarkeit die internationalen Organisationen nicht von der Pflicht zur Achtung der Europäischen Menschenrechtskonvention entbinden dürfe und für die Mitarbeiter im Streitfall alternative Rechtswege sichergestellt werden müssen.

Am Rande der Tagung veranstaltete die deutsche Delegation heute gemeinsam mit der dänischen Delegation eine Diskussionsveranstaltung zur den deutsch-dänischen Minderheitenregelungen.

 

 

Quelle: bundestag.de

 

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