Gerichtliches vorgehen von LG gegen Hausgerätehersteller ARÇELIK A.Ş.

Gegen den Türkischen Hausgerätehersteller Arçelik A.Ş. sowie deren deutsche Vertriebsunternehmen Beko Deutschland Gmbh sowie Grundig Intermedia GmbH wurde nun beim Landgericht München von LG eine Patentklage eingereicht. Bei der Klage geht es um die von Arçelik A.Ş. genutzte Ice Maker Technologie von LG welche nicht für das Unternehmen Lizenziert wurde in europaweit vertriebenen Geräten.

Das Unternehmen LG hat sich zu dieser Patentklage entschieden, als die Verhandlungen mit Arçelik A.Ş. zum Stillstand gekommen sind. Bei der Ice Maker Technologie von LG handelt es sich um eine eigens für LG Side by Side Kühlschränke entwickelte Technologie, welche es erlaubt den Stauraum im Kühlschrank trotz des Eiswürfelspenders so optimal zu nutzen wie es nur möglich ist und kann so für Lebensmittel und anderes genutzt werden.

 

 

Bilder Quelle: LG

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