Gegen den Türkischen Hausgerätehersteller Arçelik A.Ş. sowie deren deutsche Vertriebsunternehmen Beko Deutschland Gmbh sowie Grundig Intermedia GmbH wurde nun beim Landgericht München von LG eine
Gegen den Türkischen Hausgerätehersteller Arçelik A.Ş. sowie deren deutsche Vertriebsunternehmen Beko Deutschland Gmbh sowie Grundig Intermedia GmbH wurde nun beim Landgericht München von LG eine