Der eine trägt Verantwortung – ein anderer die Folgen!

Verantwortung trägt in seinem Leben jeder, ob er diese auch übernimmt, dies ist eine ganz andere Frage. Verantwortungsbewusstsein ist somit eine soziale Komponente des menschlichen Daseins und kann sowohl gegenüber sich selbst, anderen Personen, aber auch gegenüber der Tier- und Pflanzenwelt nachvollziehbar nachempfunden werden. Die Entwicklung eines Verantwortungsbewusstseins fängt somit bereits in frühester Kindheit an und wird demzufolge stark mit erzieherischen und pädagogischen Maßnahmen in Verbindung gebracht. Dass von der Umgebung so vermittelte Wertesystem kann jedoch nur funktionieren, wenn es seine eigenen erstrebten und propagierten Werte und Ideale auch lebt.

Als Beispiel sollte die Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung in Anbetracht gezogen werden. Im vorliegenden Fall löste sich ein Fensterflügel aufgrund eines Konstruktionsfehlers und verletzte die Mieterin erheblich. Damit dies in der Zukunft nicht mehr passiert, kann der Vermieter auf folgenden Fensterkonfigurator hier zurückgreifen. Angesichts des vorliegenden Gerichtsfalls berichtet der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem am 20.08.2010 veröffentlichten Urteil: Es haftet der Vermieter verschuldensunabhängig für den Konstruktionsfehler, unabhängig davon, ob es sich bei dem/der Verletzten um den Mieter selbst oder um eine andere Person handelt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Mangel bereits vor Vertragsschluss festgestellt wurde und somit kein wirksamer Haftungsausschluss vorlag. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen: XII ZR 189/08 jederzeit einsehbar.

Verantwortungsbewusstsein im Weltspiegel der Menschenrechte!

Der am 23. Januar 2020 neu gewählte Menschenrechtskommissar des Europarates hat die Aufgabe, die Öffentlichkeit der 47 Mitgliedsstaaten für die Menschenrechte zu sensibilisieren beziehungsweise sich für den Schutz der Menschenrechte einzusetzen. Aber was bedeutet dies konkret?

Die sich der Universalität, also Allgemeingültigkeit sowie auf Egalität, also unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Nationalität verschriebenen Menschenrechte können weder willentlich aufgegeben noch abgetreten werden und sind somit unveräußerlich. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Form der Resolution 217 A (III) wurde aufgrund der vorausgehenden zwei Weltkriege am 10.12.1948 auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowohl universal als auch global ratifiziert. Die insgesamt 30 beschlossenen Artikel sind formalrechtlich nicht bindend und wurden dazu durch verschiedene Sozialpakte sowie Zivilpakte rechtsverbindlich untermauert. Dazu gehört zum Beispiel der 1966 beschlossene UN-Zivilpakt ICCPR, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der UN-Sozialpakt ICESCR, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Die Gewichtung der Menschenrechte muss jedoch kritisch und teilweise ambivalent betrachtet werden, wie uns die Vergangenheit immer wieder zeigte, in der es immer wieder zu systematischen Menschenrechtsverstößen kam. Die demokratischen Grundvoraussetzungen: Freiheit und Gleichheit kommen in den 30 Artikeln ebenso zum Ausdruck, wie die Menschenwürde jeder einzelnen Person. Weitere wichtige Punkte der Charta sind zum Beispiel die Unschuldsvermutung, das Verbot von Sklaverei sowie das Asylrecht und die Religionsfreiheit. Demzufolge hat auch jeder das Recht auf soziale Sicherheit sowie Bildung.

Wie werden Kindern Werte und Verantwortungsbewusstsein vermittelt?

Um Kindern gewisse Werte zu vermitteln, ist es Aufgabe des Erwachsenen, diese Werte zunächst erst einmal auch selbst zu leben. Nichts ist irritierender für ein lernendes Mitglied einer Gemeinschaft, wenn es selbst gewisse Dinge ordnungsgemäß erfüllen soll, im Umkehrschluss diese Forderungen bei dem Erzieher oder Pädagogen, zum Beispiel in Form eines Elternteils, überhaupt nicht nachvollziehbar sind. In diesem Zusammenhang sollte sich jede Person zunächst erst einmal selbst hinterfragen. Sinngemäß kann dies durch folgenden Sinnspruch näher erläutert werden: Niemanden sollte die Eigenverantwortung abgenommen werden, aber jedem sollte man dabei helfen, verantwortungsbewusst zu handeln.

In diesem Zusammenhang ist es immer wichtig, dem Kind positive Werte zu vermitteln und es häufiger zu loben, anstatt zu tadeln. Mit der Steigerung des Selbstwertgefühls ist es dem Kind möglich, sich offener in Freiräumen zu bewegen und somit zum Beispiel Verantwortungsbewusstsein nicht nur gegenüber sich selbst, einem Tier oder allgemein einem anderen Leben zu tragen. Insofern ist eine Bewegung, wie „Fridays for Future“ mit aller Sicherheit kein Zufall, sondern das Resultat einer zeitgemäßen Pädagogik, indem Kinder zum eigenen Denken animiert, statt durch Schläge geläutert werden.

 

 

 


 

Bilder Quelle: Bild von Blanka Šejdová auf Pixabay

 

 

 

 

 

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